Wildwasser Darmstadt
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Hier finden Sie den aktuellen Fragebogen zum downloaden.
Str., Nr.: Wilhelminenstr. 19
PLZ, Ort: 64283 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 2 88 71
Fax: 0 61 51 / 2 88 35
E-Mail: info@ wildwasser-darmstadt.de
Internet: www.wildwasser-darmstadt.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Lernschwierigkeiten.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Ja.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
60 cm.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
-
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Nein.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Wildwasser Frankfurt e.V.
Böttger Str. 22
60389 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 95 50 29 10
Fax. 069 / 95 50 29 32
E-Mail: wildwasser-frankfurt@ gmx.de
Telefonische Beratung und Information
Mo 17-19 Uhr
Mi 11-13 Uhr
Do 16-18 Uhr
Fr 9-11 Uhr
Der Fragebogen erfasst nicht unsere Situation. Daher jetzt eine kurze Beschreibung unserer Beratungsstelle mit dem Schwerpunkt wie wir versuchen auch den besonderen Bedürfnissen von
Frauen mit Behinderungen gerecht zu werden.
Unsere Haupttätigkeit liegt in den telefonischen Sprechzeiten, die wir viermal die Woche für je zwei Stunden anbieten (zu den Zeiten siehe unten). Zu den anderen Zeiten kann jederzeit über AB, E-mail oder FAX Kontakt aufgenommen werden. Soweit es der Beratungsprozess zulässt, können wir auch über FAX oder E-mail Beratungen ermöglichen. In der telefonischen Sprechzeit klären wir mit den Klient/inn/en, was ihre Fragen / ihre Bedürfnisse sind und planen individuell die nächsten Schritte, dies kann auch zu einer telefonischen Beratung von längerer Dauer werden. Hier geben wir oftmals Adressen weiter, von denen wir leider nur z.T. wissen, ob diese Stellen behindertengerecht ausge-
stattet sind. Damit übernehmen wir mit der Telefonsprechzeit eine Clearingstellenfunktion.
Zum anderen vereinbaren wir in der Sprechzeit persönliche Beratungen auf Honorarbasis (wenn dies für Klient/inn/en nicht zu finanzieren ist, wird dies aus dem Spendentopf gezahlt). Unsere
Beratungsstelle ist zwar nicht behindertengerecht, wir können jedoch Beratungen im selben Gebäude in behindertengerechten Räumen anbieten. Dies wurde bereits genutzt, von daher gibt es
einzelne Erfahrungen mit den spezifischen Problemen von Behinderungen. Auch kamen bereits von Dolmetschern begleitete Frauen mit Hörbehinderungen zur Beratung - die Finanzierung von Dolmetschern ist uns leider nicht möglich. Weitergehende Angebote wie z.B. die persönliche Begleitung können wir leider unserem Klientel insgesamt nicht anbieten.
Str., Nr.: In der Burg 18
PLZ, Ort: 61169 Friedberg
Tel.: 0 60 31 / 6 40 00
Fax: 0 60 31 / 6 41 41
E-Mail: info@ wildwasser-wetterau.de
Internet: www.wildwasser-wetterau.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Lernbehinderte Frauen, sehbehinderte und hörbehinderte Frauen und Mädchen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 7 Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Bisher hatten wir keine Anfragen diesbezüglich. Eventuell bestünden Möglichkeiten.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
Zu eng.
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
Infomaterial für Kinder und Jugendliche.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Ja. Zum Teil und zwar alle Behinderungen, jedoch müssen die Räumlichkeiten gestellt werden.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Str., Nr.: Liebigstr. 13
PLZ, Ort: 35390 Giessen
Tel.: 06 41 / 7 65 45
Fax: 06 41 / 9 71 68 77
E-Mail: info@ wildwasser-giessen.de
Internet: www.wildwasser-giessen.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Geistige Behinderung.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit ca. 20 Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Ja, (Findet ggf. in der Umgebung der Ratsuchenden statt, z.B. Schule oder wir suchen einen Raum).
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Natürlich, Angebot für alle.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Einbeziehung sonstiger Bezugspersonen dafür.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Zum Teil und zwar nur Selbsthilfegruppen als Gruppenangebot, Räume nicht rollstuhlgerecht,
Gruppen nicht geeignet für geist./psych. Behinderte, ansonsten Teilnahme möglich.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Einbeziehung sonstiger Bezugspersonen.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Str., Nr.: Ramsaystr.18
PLZ, Ort: 63450 Hanau
Tel.: 0 61 81 / 25 66 02
Fax: 0 61 81 - 25 66 12
E-Mail: lawine.eV@ gmx.de
Internet: www.lawine-eV.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Geistige Behinderungen, Körperbehinderungen,
Mehrfachbehinderungen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 20 Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Ja.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Ja.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Ja, zum Teil.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Wir bieten ebenfalls Therapie und Beratung für Frauen mit Behinderung die betroffen waren von
sexueller Gewalt an. Selbstbehauptungskurse werden von uns u.a. auf Anfrage in Werkstätten
des Behindertenwerkes angeboten.
Str., Nr.: Wilhelmstr. 40
PLZ, Ort: 35037 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 1 44 66
Fax: 0 64 21 / 1 44 82
E-Mail: info@ wildwasser-marburg.de
Internet: www.wildwasser-marburg.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Frauen mit Sehbehinderung, sog. Geistiger Behinderung, Gehbehinderung (Rollstuhl).
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja, z.B. Lebenshilfe Marburg.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 4 Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Nein. Wir sind selbstverständlich bei der Überwindung der Stufen behilflich.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
82 cm.
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Ja.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Ja.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Ja.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja, z.B. Kartei mit Infos zu TherapeutInnen vorhanden, in der auch nach Zugänglichkeit der
Räume gefragt wurde.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Dostojewskistr. 10
PLZ, Ort: 65187 Wiesbaden
Tel.: 06 11 / 80 86 19
Fax: 06 11 / 84 63 40
E-Mail: info@ wildwasser-wiesbaden.de
Internet: www.wildwasser-wiesbaden.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Wenig Erfahrung, mit geistig behinderten Betroffenen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja, aber sehr wenig, mit Mainz.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ja, Mobile Rampe und Fahrstuhl.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Ja. (Wir würden auch aufsuchend arbeiten.)
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Ja.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Zum Teil und zwar angeleitete Gesprächsgruppe für von sexuellem Missbrauch betroffene
Frauen.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Wir würden uns freuen über Adressen von Frauen in unserer Region, die bereit wären, uns als
„Dolmetscherinnen“ zur Verfügung zu stehen, wenn wir „Übersetzungshilfe“ brauchen.
Eine bessere Vernetzung wäre hilfreich, damit Betroffene zu uns finden und wir dann aber auch
wirklich helfen können.