Bad Hersfeld

Name: Bad Hersfeld (Frauen helfen Frauen e.V.)
Str., Nr.: Postfach 1407
PLZ, Ort: 36224 Bad Hersfeld
Tel.: 0 66 21 / 6 53 33
Fax: 0 66 21 / 6 72 96
E-Mail: frauenhaus-bad-hersfeld@remove-this.freenet.de
Internet: -

  1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    Gehbehinderungen, leichte geistige Behinderung, seelische Behinderung.
  2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.   
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

    FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
     
  3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Mit vielen Stufen
  4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?

        Nein.
    b) eine Behindertendusche?
        Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    67 cm
    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    Ja.
  5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja, im Einzelfall möglich.
  6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit im Haus mit zu übernachten?
    Ja, im Einzelfall möglich.
  7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja.
  8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungens überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Nein.
  9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Nein.
  10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
    Nein.
  11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder / und über eine Höranlage?
    Nein.
  12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
    Ja.
  13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache) verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Nein.
  14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?
    Ja.
  15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen zu können.)
    Ja.
  16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und in der unmittelbaren Umgebung?
    Ja.
  17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
    Wenn, in welcher Höhe?
  18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
    – blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
       Nein.
    – sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
       Nein.
    – Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
       Nein.
  19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung an bieten?
    Ja, im Einzelfall.
  20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
    Ja.
  21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
    Nein.
  22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

Bad Wildungen

Name: Frauenhaus Bad Wildungen

Str., Nr.: Postfach: 1119

PLZ, Ort: 34521 Bad Wildungen

Tel.: 0 56 21 / 30 95

Fax: 0 56 21 / 30 33

E-Mail: frauenhaus-badwildungen@remove-this.web.de

Internet: -

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

     Ja, wenig Erfahrung.

     Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

      Lernschwierigkeiten, Gehbehinderungen.

 

2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?

     Nein.

     Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

     Mit 2 Stufen.

 

4. Gibt es dort

     a) ein Behinderten-WC?

          Nein.

     b) eine Behindertendusche?

          Nein.

     Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen

     Zimmertüren 90 cm, Badtüren 55 und 64 cm

     und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

     Ja, im Raum. Nein, im Bad.

 

5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     Ja.

 

6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?

     Ja, wenn Platz vorhanden ist.

 

7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     Nein.

     Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?

     Ja.

 

8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungens

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?

     Ja. Wird wie bei Nichtbehinderten Jungen überprüft im Einzelfall.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Nein.

 

10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

       Nein.

 

11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?

      Nein.

 

12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?

       Ja, im Büro, daher nur eingeschränkt.

 

13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?

       Nein.

       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

       Nein.

 

14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?

       Ja.

 

15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)

       Ja.

 

16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?

       Ja.

 

 

 

 

 

17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

       Ja.

      Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?

      Wenn, in welcher Höhe?

       Nein.

 

18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

          Nein.

       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

          Nein.

       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.

 

19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?

       Nur bedingt möglich.

 

20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,

       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.

 

21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?

       Beschaffung ja, Zubereitung nein.

 

22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

       -

Frauenhaus Darmstadt-Dieburg

Name: Frauen helfen Frauen e. V.

Str., Nr.: Zentturmstraße 6

PLZ, Ort: 64807 Dieburg

Tel.: 06071 / 3 30 33

Fax : 06071 / 3 30 16

E-Mail :

frauenhaus@remove-this.frauenhelfenfrauen-da-di.de

Internet :

www.frauenhelfenfrauen-da-di.de

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

     Ja

 

     Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

     Gehbehinderung, gehörlose Frauen, chronische Krankheiten

 

2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?

     Nein

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

     Ohne Stufen

     Zugang zum Garten/Terrasse mit einer Stufe

 

4. Gibt es dort

     a) ein Behinderten-WC?

     Nein

  b) eine Behindertendusche?

     Nein

     Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen?

     94 cm

     und bietet der Raum soviel Platz, dass sich dort eine
     Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

     Ja

 

 

5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     Ja

 

6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit im Haus mit zu übernachten?

     Nach Absprache

 

7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     Nein

 

     Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?

     Ja

 

8. Können Söhne, die behindert sind, und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungens überschritten haben, mit aufgenommen werden?

     Nein

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

     Nein

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Ja

 

10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

     Nein, ist in Vorbereitung

 

11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit Hör-   behinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder /            und über eine Höranlage?

       Nein, ist in Vorbereitung

 

12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E- Mail?

       Ja

 

13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)verständigen kann?

       Nein

       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

       Ja

 

14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?

       Ja

 

15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen zu können.)

     Ja

 

16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und in der unmittelbaren Umgebung?

       Ja

 

17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

       Nein

18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten  Bewohnerinnen aushändigen, für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit?

       - für blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette  
       Nein

       - für sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift
       Nein

       - Menschen mit Lernschwierigkeiten(sog. geistig behinderte) in leichter Sprache
       Nein

 

19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?

       Ja     

 

20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja

 

21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?

       Nein

 

Erbach

Name: Frauenhaus Erbach

Str., Nr.: Postfach 12 01

PLZ, Ort: 64702 Erbach

Tel.: 0 60 62 / 56 46

Fax: 0 60 62 / 6 32 07

E-Mail: frauenhaus-erbach@remove-this.web.de

Internet: -

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

     Ja.

     Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

     Geistige Beeinträchtigung.

 

2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?

    Nein.

    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich? 

     -

 

4. Gibt es dort

     a) ein Behinderten-WC?

         Nein.

     b) eine Behindertendusche?

         Nein.

     Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen

      -

     und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

     -

 

5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     Ja. Da alle Zimmer im 1. oder 2. Stock liegen, können Frauen mit (starken) Körperbehinderungen

     nicht aufgenommen werden.

 

6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten? 

     Nein.

 

7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     Nein.

    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?

    Ja.

 

8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungens

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?

     Nein.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Nein. Müsste erst gesucht werden.

 

10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

       Nein.

 

11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons -per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?

      Nein.

 

12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?

       Ja.

 

13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?

       Nein.

       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

       Nein.

 

14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?

       Ja.

 

15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)

       Ja.

 

16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?

       Ja.

 

17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

       Ja.

       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?

       Wenn, in welcher Höhe?

       Nein.

 

18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.

      - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

         Nein.

      - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.

 

19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?

       Ja, bedingt möglich.

 

20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,

       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.

 

21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?

       Nein.

 

22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

        -

Frankfurt

Name: Frauen helfen Frauen e.V.

Str., Nr.: Postfach 560 235

PLZ, Ort: 60 407 Frankfurt

Tel.: 0 61 01 / 4 83 11

Fax: 0 61 01 / 46 04

E-Mail: info@remove-this.frauenhaus-ffm.de

Internet: -

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

     Ja.

     Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

     Gehörlose Frauen.

 

2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?

    Nein.

    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

     Nein.

 

4. Gibt es dort

     a) ein Behinderten-WC?

          Nein.

     b) eine Behindertendusche?

         Nein.

     Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen

     Zu schmal für Rollstühle.

     und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

     Nein.

 

5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     -

 

6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?

     Ja.

 

7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

     Nein.

    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?

     Ja.

 

8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?

     Nein.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Ja.

 

10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

       Nein.

 

11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?

       Nein.

 

12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?

       Nein.

 

13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?

       Nein.

       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

       Ja.

 

14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?

       Ja.

 

15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)

       Nein.

 

16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?

       Nein.

 

17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?

       Nein.

       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?

       Wenn, in welcher Höhe?

       Nein.

 

18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.

       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

         Nein.

       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.

 

19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?

       Ja.

20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,

       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.

 

21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?

       Nein.

 

22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

       -

 

Hofheim

Name: Frauen helfen Frauen MTK e.V.

Str., Nr.: Postfach 13 52

PLZ, Ort: 65703 Hofheim

Tel.: 0 61 92 / 2 62 55

Fax: 0 61 92 / 2 69 47

E-Mail: fhfmtk@remove-this.t-online.de

Internet: -


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

    Erblindung.

2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Ohne Stufen (Gemeinschaftsräume, z. B. Küche, ebenerdig, Schlafräume im 1. Stock)


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Nein.
    b) eine Behindertendusche?
    Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    -
    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    Nein.


5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja.


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    Ja.


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja (über Krankenkasse u. a.) .


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

    überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Eventuell.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Nein.


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       Nein.


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       Ja.


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       Ja.


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       Nein.
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Nein.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
         Nein.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
       Nein (ggf. im Einzelfall).


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Beschaffung: Ja
       Zubereitung: Nein.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
       -

 

Kassel

Name: Frauenhaus Kassel

Str., Nr.: Postfach: 10 11 03

PLZ, Ort: 34011 Kassel

Tel.: -

Fax: 05 61 / 8 43 13

E-Mail: FrauenhausKassel@remove-this.web.de

Internet: -


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    Körperliche Behinderungen, psychische Behinderungen, Frauen mit anderen Fähigkeiten.


2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
    Körperliche Behinderung.


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Ohne Stufen.


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Ja.
    b) eine Behindertendusche?
    Ja.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
   
    und bietet der Raum s oviel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    Ja.


5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja.


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    Gab es noch nie – ist nicht geklärt.


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja.


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

    überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Nein.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Ja.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
   


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       -


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       Ja.


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       Ja.


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       Ja, muß besprochen werden.
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       -


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Nein.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
         Nein.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
       Ja.


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Beschaffung ja, Zubereitung nein.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

 

Limburg

Name: Frauenhaus Limburg

Str., Nr.: Postfach 1439

PLZ, Ort: 65534 Limburg

Tel.: 0 64 31 / 2 32 00

Fax: 0 64 31 / 2 39 93

E-Mail: info@remove-this.frauenhaus-limburg.de

Internet: www.frauenhaus-limburg.de


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    -


2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Mit 4 Stufen.


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Nein.
    b) eine Behindertendusche?
    Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    100 cm.
    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    Ja. Jugendstil Altbau mit großen Räumen (25 + 30 m²).


5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja.


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    Ja.


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja.


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

    überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Kommt auf seine geistige Entwicklung an.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Nein.


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja, im Büro unserer Beratungsstelle.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       Nein, müssten wir hier eruieren.


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       Nein.

 

 

 

 


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       Ja, bedingt möglich, wurde auch von Mitbewohnerinnen geleistet.


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       Ja.
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       Nein.


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Ja, PC.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Ja.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
         behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung an bieten?
       Haben wir immer häufiger und ist schwierig und zeitaufwendig.


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Nein.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
       Wir wissen wie schwierig die Situation für behinderte Frauen ist, da wir aber durch Kürzungen

       personelle Einsparungen vornehmen mussten, gibt es einige Arbeitsbereiche die

       verbesserungswürdig wären.

 

Marburg

Name: Frauen helfen Frauen e.V. – Frauenhaus

Str., Nr.: Postfach 1433

PLZ, Ort: 35004 Marburg

Tel.: 0 64 21 / 1 48 30

Fax: 0 64 21 / 16 27 92

E-Mail: frauenhaus-marburg@remove-this.t-online.de

Internet: -

 


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    Gehbehinderung, Sehbehinderung.


2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Mit Stufen: Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss.


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Nein.
    b) eine Behindertendusche?
    Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    Standardbreite.
    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    Nein.


5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    Nein.


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Nein.


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Nein.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Nein.


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.

 

 


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja, während der Bürozeiten.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       Nein.


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       Ja.


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       Ja.


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       Ja.
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       Nein.


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Nein.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
         behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
       Nein.


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.

 


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Nein.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

 

Oberursel

Name: Frauen helfen Frauen e.V. Hochtaunuskreis

Str., Nr.: Postfach 1667

PLZ, Ort: 61406 Oberursel

Tel.: 0 61 71 / 5 16 00

Fax: 0 61 71 / 50 35 37

E-Mail: fh@remove-this.frauenhaus-oberursel.de

Internet: www.frauenhaus-oberursel.de


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Wenig.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    Gehbehinderung, leichte geistige Behinderung.


2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Mit 3 Stufen.


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Nein.
    b) eine Behindertendusche?
    Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    Normale Türbreite.
    und bietet der Raum soviel Platz, dass sich dort eine
    Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

    Nein.

 

5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja.

 


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    Nein.


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja.


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Nein.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Ja.


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       Nein.


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       Nein.


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       Ja.


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       Nein.
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Nein.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
         behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
       Nein.


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Ja.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

Offenbach

Name: Frauen helfen Frauen e.V.

Str., Nr.: Biebererstr. 17

PLZ, Ort: 63065 Offenbach

Tel.: 0 69 / 82 99 57 10

Fax: 0 69 / 82 99 57 11

E-Mail: frauen.helfen.frauen.OF@remove-this.web.de

Internet: www.frauen-helfen-frauen.de


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    Im vorhergehenden Arbeitsfeld einer Mitarbeiterin, nicht im Frauenhaus. Blinde /

    Körperbehinderte.


2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   

 


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Mit bis zu 50 Stufen.


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Nein.
    b) eine Behindertendusche?
    Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    -
    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    -

 

5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja.


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    Ja.


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja.


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Noch in Diskussion, z. Zt. nach pers. Gespräch (vor der Aufnahme).


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Ja.


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       Nein.


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       Nein.


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       Ja.


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       Noch nicht diskutiert.
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
       Könnte bei Bedarf vergrößert werden oder auf Diskette.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
       Im Rahmen der pers. Betreuung gegebenenfalls möglich.


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja, bei Bedarf.


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Nein.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
       -

 

Rodgau

Name: Frauen helfen Frauen Kreis OF e.V.

Str., Nr.: Postfach 1211

PLZ, Ort: 63084 Rodgau

Tel.: 0 61 06 / 1 33 60

Fax: 0 61 06 / 36 43

E-Mail: frauenhelfenfrauen-kreisOF@remove-this.gmx.de

Internet: www.frauenhelfenfrauen-kreisOF.de


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
   


2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Nein.


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Nein.
    b) eine Behindertendusche?
    Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    -
    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    Nein.

 

5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja.


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    Nein.


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Nein.
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja.

 

 


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Im Einzelfall zu entscheiden.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    Nein.


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       Nein.


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       -


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       Ja.


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       Nein.
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Nein.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
         Nein.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung an bieten?
       Nein.


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Nein.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
       -

 

Wetterau

Name: Frauenhaus Wetterau e.V.

Str., Nr.: Postfach 100327
PLZ, Ort: 61143 Friedberg

Tel.: 0 60 31 / 1 53 53/4
Fax: 0 60 31 / 1 53 58
E-Mail: info@remove-this.frauenhaus-wetterau.de
Internet: www.frauenhaus-wetterau.de

1.    Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Körperbehinderung, Lernbehinderung, Hörschädigung, Psychische Erkrankung, Epilepsie, Geistige Behinderung.

2.    Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT
BEHINDERUNG:


3.    Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.

4.    Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
    b) eine Behindertendusche?
Nein.

5.    Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei     der Körperpflege angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.

6.    Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit im Haus mitzuübernachten?
Nein.

7.    Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.

8.    Können Söhne, die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein.

9.    Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Ja.

10.    Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.

11.    Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit Hörbehinderungen akkustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons     per Lichtsignal an) oder / und über eine Höranlage?
Nein.

12.    Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und /     oder E-    Mail?
Ja.

13.    Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (per Fingersprache)verständigen kann?
Nein.

Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.

14.    Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder     Fax mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?
Ja.

15.    Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.

16.    Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.

17.    Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte)
in leichter Sprache:
Ja.

18.    Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Ja.

19.    Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.

20.    Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein, entsprechende Assistenz kann organisiert werden.
 

Wetzlar

Name: Frauenhaus Wetzlar e.V.

Str., Nr.: Langgasse 70

PLZ, Ort: 35576 Wetzlar

Tel.: 0 64 41 / 46 36 4 (Mo + Mi 9 – 12; Fr. 9 – 11)

Fax: 0 64 41 / 41 03 20

E-Mail: verein@remove-this.frauenhaus-wetzlar.de

Internet: www.frauenhaus-wetzlar.de


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    100% Schwerbehindert; Spastik in den Beinen.


2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Mit 15 Stufen.

 

 

 

 

 

 


4. Gibt es dort
    a) ein Behinderten-WC?
    Nein.
    b) eine Behindertendusche?
    Nein.
    Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
    -
    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
    Nein.


5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege

     angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    Ja, nach vorheriger Absprache!


6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit

     im Haus mit zu übernachten?
    ?


7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
    ?
    Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
    Ja.


8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen

     überschritten haben, mit aufgenommen werden?
    Evtl. nach vorheriger Absprache bzw. kennenlernen.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
    -


10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
       Nein.


11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit

       Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder

       / und über eine Höranlage?
       Nein.


12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen

       Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
       Ja.


13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

       verständigen kann?
       Nein.
       Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
       -

 

 


14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen

       Kontakt aufzunehmen?
       Ja.


15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit

       Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen

       zu können.)
       Nein.


16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und

       in der unmittelbaren Umgebung?
       -


17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
       -
       Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
       Wenn, in welcher Höhe?

       


18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für

       Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Nein.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
         behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.


19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
       -


20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.


21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei

       der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
       Nein.


22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
       -