Name: Bad Hersfeld (Frauen helfen Frauen e.V.)
Str., Nr.: Postfach 1407
PLZ, Ort: 36224 Bad Hersfeld
Tel.: 0 66 21 / 6 53 33
Fax: 0 66 21 / 6 72 96
E-Mail: frauenhaus-bad-hersfeld@ freenet.de
Internet: -
Str., Nr.: Postfach: 1119
PLZ, Ort: 34521 Bad Wildungen
Tel.: 0 56 21 / 30 95
Fax: 0 56 21 / 30 33
E-Mail: frauenhaus-badwildungen@ web.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja, wenig Erfahrung.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Lernschwierigkeiten, Gehbehinderungen.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 2 Stufen.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
Zimmertüren 90 cm, Badtüren 55 und 64 cm
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Ja, im Raum. Nein, im Bad.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Ja, wenn Platz vorhanden ist.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungens
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Ja. Wird wie bei Nichtbehinderten Jungen überprüft im Einzelfall.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja, im Büro, daher nur eingeschränkt.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Ja.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
Nein.
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Nur bedingt möglich.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Beschaffung ja, Zubereitung nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Zentturmstraße 6
PLZ, Ort: 64807 Dieburg
Tel.: 06071 / 3 30 33
Fax : 06071 / 3 30 16
E-Mail :
frauenhaus@ frauenhelfenfrauen-da-di.de
Internet :
www.frauenhelfenfrauen-da-di.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Gehbehinderung, gehörlose Frauen, chronische Krankheiten
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ohne Stufen
Zugang zum Garten/Terrasse mit einer Stufe
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein
b) eine Behindertendusche?
Nein
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen?
94 cm
und bietet der Raum soviel Platz, dass sich dort eine
Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Ja
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit im Haus mit zu übernachten?
Nach Absprache
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja
8. Können Söhne, die behindert sind, und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungens überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein, ist in Vorbereitung
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit Hör- behinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder / und über eine Höranlage?
Nein, ist in Vorbereitung
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E- Mail?
Ja
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)verständigen kann?
Nein
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?
Ja
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen zu können.)
Ja
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und in der unmittelbaren Umgebung?
Ja
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen, für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit?
- für blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette
Nein
- für sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift
Nein
- Menschen mit Lernschwierigkeiten(sog. geistig behinderte) in leichter Sprache
Nein
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Ja
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein
Str., Nr.: Postfach 12 01
PLZ, Ort: 64702 Erbach
Tel.: 0 60 62 / 56 46
Fax: 0 60 62 / 6 32 07
E-Mail: frauenhaus-erbach@ web.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Geistige Beeinträchtigung.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
-
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
-
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja. Da alle Zimmer im 1. oder 2. Stock liegen, können Frauen mit (starken) Körperbehinderungen
nicht aufgenommen werden.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Nein.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungens
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein. Müsste erst gesucht werden.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons -per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Ja.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
Nein.
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Ja, bedingt möglich.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Postfach 560 235
PLZ, Ort: 60 407 Frankfurt
Tel.: 0 61 01 / 4 83 11
Fax: 0 61 01 / 46 04
E-Mail: info@ frauenhaus-ffm.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Gehörlose Frauen.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
Zu schmal für Rollstühle.
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
-
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Ja.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Nein.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Nein.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Nein.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
Nein.
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Ja.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Postfach 13 52
PLZ, Ort: 65703 Hofheim
Tel.: 0 61 92 / 2 62 55
Fax: 0 61 92 / 2 69 47
E-Mail: fhfmtk@ t-online.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Erblindung.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ohne Stufen (Gemeinschaftsräume, z. B. Küche, ebenerdig, Schlafräume im 1. Stock)
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Ja.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja (über Krankenkasse u. a.) .
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Eventuell.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Ja.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Nein (ggf. im Einzelfall).
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Beschaffung: Ja
Zubereitung: Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Postfach: 10 11 03
PLZ, Ort: 34011 Kassel
Tel.: -
Fax: 05 61 / 8 43 13
E-Mail: FrauenhausKassel@ web.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Körperliche Behinderungen, psychische Behinderungen, Frauen mit anderen Fähigkeiten.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
Körperliche Behinderung.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ohne Stufen.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Ja.
b) eine Behindertendusche?
Ja.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
und bietet der Raum s oviel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Ja.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Gab es noch nie – ist nicht geklärt.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Ja.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
-
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Ja.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja, muß besprochen werden.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
-
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Ja.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Beschaffung ja, Zubereitung nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Str., Nr.: Postfach 1439
PLZ, Ort: 65534 Limburg
Tel.: 0 64 31 / 2 32 00
Fax: 0 64 31 / 2 39 93
E-Mail: info@ frauenhaus-limburg.de
Internet: www.frauenhaus-limburg.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
-
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 4 Stufen.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
100 cm.
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Ja. Jugendstil Altbau mit großen Räumen (25 + 30 m²).
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Ja.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Kommt auf seine geistige Entwicklung an.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja, im Büro unserer Beratungsstelle.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein, müssten wir hier eruieren.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Nein.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja, bedingt möglich, wurde auch von Mitbewohnerinnen geleistet.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
Nein.
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Ja, PC.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Ja.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung an bieten?
Haben wir immer häufiger und ist schwierig und zeitaufwendig.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Wir wissen wie schwierig die Situation für behinderte Frauen ist, da wir aber durch Kürzungen
personelle Einsparungen vornehmen mussten, gibt es einige Arbeitsbereiche die
verbesserungswürdig wären.
Str., Nr.: Postfach 1433
PLZ, Ort: 35004 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 1 48 30
Fax: 0 64 21 / 16 27 92
E-Mail: frauenhaus-marburg@ t-online.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Gehbehinderung, Sehbehinderung.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit Stufen: Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
Standardbreite.
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Nein.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Nein.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja, während der Bürozeiten.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Ja.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
Nein.
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Nein.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Str., Nr.: Postfach 1667
PLZ, Ort: 61406 Oberursel
Tel.: 0 61 71 / 5 16 00
Fax: 0 61 71 / 50 35 37
E-Mail: fh@ frauenhaus-oberursel.de
Internet: www.frauenhaus-oberursel.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Wenig.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Gehbehinderung, leichte geistige Behinderung.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 3 Stufen.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
Normale Türbreite.
und bietet der Raum soviel Platz, dass sich dort eine
Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Nein.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Nein.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Nein.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Ja.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Str., Nr.: Biebererstr. 17
PLZ, Ort: 63065 Offenbach
Tel.: 0 69 / 82 99 57 10
Fax: 0 69 / 82 99 57 11
E-Mail: frauen.helfen.frauen.OF@ web.de
Internet: www.frauen-helfen-frauen.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Im vorhergehenden Arbeitsfeld einer Mitarbeiterin, nicht im Frauenhaus. Blinde /
Körperbehinderte.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit bis zu 50 Stufen.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
-
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Ja.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Noch in Diskussion, z. Zt. nach pers. Gespräch (vor der Aufnahme).
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Nein.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Noch nicht diskutiert.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Könnte bei Bedarf vergrößert werden oder auf Diskette.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Im Rahmen der pers. Betreuung gegebenenfalls möglich.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja, bei Bedarf.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Postfach 1211
PLZ, Ort: 63084 Rodgau
Tel.: 0 61 06 / 1 33 60
Fax: 0 61 06 / 36 43
E-Mail: frauenhelfenfrauen-kreisOF@ gmx.de
Internet: www.frauenhelfenfrauen-kreisOF.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
Nein.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Im Einzelfall zu entscheiden.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
-
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung an bieten?
Nein.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Postfach 100327
PLZ, Ort: 61143 Friedberg
Tel.: 0 60 31 / 1 53 53/4
Fax: 0 60 31 / 1 53 58
E-Mail: info@ frauenhaus-wetterau.de
Internet: www.frauenhaus-wetterau.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Körperbehinderung, Lernbehinderung, Hörschädigung, Psychische Erkrankung, Epilepsie, Geistige Behinderung.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT
BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit im Haus mitzuübernachten?
Nein.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne, die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Nein.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Ja.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit Hörbehinderungen akkustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons per Lichtsignal an) oder / und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E- Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (per Fingersprache)verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und in der unmittelbaren Umgebung?
Ja.
16. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
17. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte)
in leichter Sprache:
Ja.
18. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
Ja.
19. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
20. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein, entsprechende Assistenz kann organisiert werden.
Str., Nr.: Langgasse 70
PLZ, Ort: 35576 Wetzlar
Tel.: 0 64 41 / 46 36 4 (Mo + Mi 9 – 12; Fr. 9 – 11)
Fax: 0 64 41 / 41 03 20
E-Mail: verein@ frauenhaus-wetzlar.de
Internet: www.frauenhaus-wetzlar.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
100% Schwerbehindert; Spastik in den Beinen.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 15 Stufen.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt, auf Assistenz bei der Körperpflege
angewiesen ist, haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Ja, nach vorheriger Absprache!
6. Wenn auch nachts Assistenz notwendig ist, besteht für die jeweilige Assistentin die Möglichkeit
im Haus mit zu übernachten?
?
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
?
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen zugelassene Aufnahmealter von Jungen
überschritten haben, mit aufgenommen werden?
Evtl. nach vorheriger Absprache bzw. kennenlernen.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
-
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen (Diese zeigen Menschen mit
Hörbehinderungen akustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons - per Lichtsignal an) oder
/ und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die herkömmlichen
Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
-
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen
Kontakt aufzunehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Videotext? (Dies benötigen Frauen mit
Hörbehinderung, um Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt werden, verfolgen
zu können.)
Nein.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs Hilfe bei der Orientierung im Haus und
in der unmittelbaren Umgebung?
-
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
-
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Bewohnerinnen aushändigen für
Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Unterstützung anbieten?
-
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss, können Sie hier Unterstützung z.B. bei
der Beschaffung und wenn notwendig bei der Zubereitung der Lebensmittel, leisten?
Nein.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-