Frankfurt am Main Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt
Frankfurt am Main Beratungs- und Interventionsstelle Verein Frauen helfen Frauen e.V.
Str., Nr.: Brunnenstr. 53
PLZ, Ort: 34537 Bad Wildungen
Tel.: 0 56 21 / 9 16 89
Fax: 0 56 21 / 96 57 57
E-Mail: frauenberatung.badwildungen@ web.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Seelische Behinderung, körperliche Behinderungen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos
holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
-
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen
zugänglichen Räumen anbieten?
Ja, Fahrstuhl in Bad Wildungen | Außenstelle Korbach hat eine Rampe.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein, in der Beratungsstelle Bad Wildungen.
Im Rathaus in Bad Wildungen (Innenstadt) gibt es ein Behinderten-WC (3 Min. von uns
entfernt).
Ja, in der Außenstelle in Korbach.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
68 cm
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen
kann?
Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen
kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein (das nächste wäre Kassel).
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der
Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per
Fingersprache) verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen
für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung
anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung
und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Nach Absprache.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen
(Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass
Frauen mit Behinderung teilnehmen können?
Nach Absprache.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen
Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Kasseler Straße 1A
PLZ, Ort: 60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 70 94 94
Fax: 069 – 77 71 09 (mit Verweis auf Frauennotruf)
E-Mail: info@ frauennotruf-frankfurt.de
Internet: www.frauennotruf-frankfurt.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Sehbehinderte, Gehörlose, Rollstuhlfahrerin, gehbehinderte Frauen, lernbehinderte und
geistig behinderte Frauen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
-
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos
holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ohne Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen
zugänglichen Räumen anbieten?
Ja.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Ja (im Haus).
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
-
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen
kann?
Ja.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen
kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der
Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per
Fingersprache) verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen
für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Ja.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung
anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung
und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
-
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen
(Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
-
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
-
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass
Frauen mit Behinderung teilnehmen können?
Keine Gruppen vorhanden.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen
Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Berger Straße 40-42
PLZ, Ort: 60316 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 / 4 89 86 55
Fax:0 69 / 73 99 82 61
E-Mail: info@ frauenhaus-ffm.de
Internet: www.frauen-helfen-frauen.ffm.de
https://onlineberatung.frauenhaus-ffm.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit
Behinderungen?
Ja
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
körperlich, Lernbehinderung, gehörlos
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit
Behinderungen?
Nein
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für
Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich
von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen
könnten?
Ja
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für
Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ohne Stufen
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Ja
Bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine
Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Gebärdensprache verständigen kann?
Nein
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Ja
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern
dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder
E-Mail beraten zu werden?
Ja
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Lormen (Verständigung per Fingersprache) verständigen kann?
Nein
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Ja
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie
nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen mit
Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit?
- für blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette
Nein
- für sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift
Nein
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte)
in leichter Sprache
Ja
11. Können Sie Frauen mit Behinderung, wenn notwendig,
zusätzliche Unterstützung anbieten? (Zutreffendes bitte
ankreuzen):
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs,
(für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen
oder zu Gruppenangeboten)
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig
geworden Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin,
Gynäkologin usw.)
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer
anderen Assistenz
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B.
Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Ja ? Nein ?
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche
nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin,
Therapeutin usw.?
Ja
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder
Anmerkungen für uns? Frauen können über:
onlineberatung.frauenhaus-ffm.de sich anonym
und niederschwellig beraten lassen.
Behindertenparkplätze und ein Aufzug sind vorhanden.
Str., Nr.: Saarstraße 30
PLZ, Ort: 61169 Friedberg
Tel.: 0 60 31 / 16 67 73
Fax: 0 60 31 / 6 85 45 30
E-Mail: info@frauenhaus-wetterau.de
Internet: www.frauenhaus-wetterau.de
1 Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Körperbehinderung,
Epilepsie, Psychische Erkrankungen.
2 Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
3 Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT
BEHINDERUNG:
4 Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 5 Stufen, Fahrstuhl für Sportrolli Größe vorhanden.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen
zugänglichen Räumen anbieten?
Ja.
5 Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
6 Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Ja.
7 Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
8 Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Fingersprache) verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
9 Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichenForm bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Ja.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte)
in leichter Sprache:
Ja.
10 Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs,
(für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder
Gruppenangebote)
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen
Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
11 Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit Behinderung teilnehmen können?
Ja.
12 Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
Str., Nr.: Gernsheimer Str. 56 a
PLZ, Ort: 64521 Gross-Gerau
Tel.: 0 61 52 / 8 00 00
Fax: 0 61 52 / 80 00 – 10
E-Mail: frauenberatung.gg@ gmx.de
Internet: www.frauenberatung-gg.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Geistig behindert.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 18 Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Ja.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
Davor sind die Stufen 18 cm.
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Das müsste ausprobiert werden.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein. Wir würden uns informieren.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Nein.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein, wir würden uns informieren.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
In Einzelfällen ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Zum Teil.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Notruf + Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen
Str., Nr.: Werner-Senger-Str. 19
PLZ, Ort: 65549 Limburg/Lahn
Tel.: 0 64 31 / 9 23 43
Fax: 0 64 31 / 9 23 45
E-Mail: notruf-limburg@ gmx.de
Internet: www.notruf-limburg.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
- geistige Behinderung-
- Rollstuhlfahrerinnen
-- hörgeschädigt.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sichvon dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Ja.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum? und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort
eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Nein.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Name: Frauennotruf Marburg e.V.
Beratung bei Vergewaltigung, Belästigung, Stalking
Str., Nr.: Neue Kasseler Str. 1
PLZ, Ort: 35039 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 2 14 38
Fax: 0 64 21 / 98 36 238
E-Mail: mail@frauennotruf-marburg.de
Internet: www.frauennotruf-marburg.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Blinde und Sehbehinderte Frauen, Frauen mit Körperbehinderungen, Frauen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Einschränkungen, gehörlose und schwerhörige Frauen, Frauen mit psychischen Behinderungen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Derzeit nicht.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen anbieten?
Ja. Wir bieten Beratungen im Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) in Marburg an. Entweder nach Terminvereinbarung oder zur offenen Beratungssprechzeit jeden Dienstag von 9-11 Uhr. Das BiP ist für Rollstuhlfahrerinnen komplett zugänglich.
Außerdem bieten wir mobile Beratung vor Ort an. Das heißt wir treffen uns mit den Frauen an für sie zugänglichen Orten. Diese werden bei der Terminvereinbarung abgesprochen. Das kann zum Beispiel das eigene zu Hause der Frau sein oder ihre Arbeitsstelle oder ein anderer Ort.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
85 cm
und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja. Wir bieten Beratung mit Gebärdensprachdolmetscherinnen an. Wir übernehmen die Kosten für die Dolmetscherin.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja. Wir bieten Beratung über die sichere und verschlüsselte Beratungsplattform beranet an. Es gibt Email-Beratung und Chat-Beratung.
https://c01.aygonet.org/frauennotruf-marburg/Register
Wir sind auch über Fax und nach Absprache über Messenger-Dienste auf dem Smartphone erreichbar.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache) verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja. Wir können uns um eine Dolmetscherin kümmern.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Ja. Einige Informationsmaterialien gibt es mit Brailleschrift. Ansonsten als barrierefreie Word- und PDF-Dokumente oder als Hörfassung.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Auf Anfrage ist das mit einigen Informationsmaterialien möglich.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Ja.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit Behinderung teilnehmen können?
Zum Teil.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
Beratung bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch (Frauennotruf)
Str., Nr.: Bahnhofstr. 37
PLZ, Ort: 63067 Offenbach am Main
Tel.: 069 / 800 13 13 oder 069 / 81 77 62
Fax: 069 / 82 36 06 31
E-Mail: info@ oder frauennotrufe-hessen.deprofamilia-offenbach@t-online.de
Internet: www.frauennotrufe-hessen.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Körperliche (MS, u.a.) + geistige Behinderungen (Down-S.) .
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ohne Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum? - und bietet der Raum so viel Platz, dass sich
dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja, mit Vorlaufzeit.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Ja, sexualpädagog. Material.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
-
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Haben wir nicht.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
-
Str., Nr.: Hinter dem Brauhaus 9
PLZ, Ort: 63667 Nidda
Tel.: 0 60 43 / 44 71
Fax: 0 60 43 / 44 73
E-Mail: frauennotruf@ t-online.de
Internet: www.frauen-notruf-wetterau.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Rollstuhlfahrerinnen, Frauen mit Gehbehinderung.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,
sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Nein.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen
anbieten?
Ja.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum? und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort
eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess
ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)
verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen
mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum
Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,
Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Nein.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Zum Teil ja und zwar wenn wir andere Räume benutzen.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?
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