Interessenvertretung
Frauen mit Behinderungen brauchen eine eigene Interessenvertretung, weil sie in besonderer Weise von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Ihre Lebensrealitäten unterscheiden sich sowohl von denen nichtbehinderter Frauen als auch von denen von Männern mit Behinderung.
Frauen mit Behinderungen erleben Benachteiligungen in vielen Lebensbereichen, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt. Auch im Gesundheitswesen werden ihre Bedürfnisse häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Ihre Selbstbestimmung ist in verschiedenen Lebenssituationen eingeschränkt. Besonders alarmierend ist, dass Frauen mit Behinderung zwei bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt erleben.
In verschiedenen frauen- und behindertenpolitischen Gremien setzt sich die Leiterin des Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung, Alexandra Habdank, für die Forderungen von Frauen mit Behinderungen ein. Sie wirkt daran mit, rechtlichen Grundlagen zur Gleichstellung von Frauen zu schaffen, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben.
Das HKFB veröffentlicht außerdem Stellungnahmen und Fachmaterialien zu wichtigen Themen wie Gewaltschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen und trägt damit zur fachlichen und politischen Sichtbarkeit ihrer Anliegen bei.