Informationen für die Beantragung von Unterstützungsleistungen aufgrund erlittenem Leid und Unrecht durch die Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

Nachdem am 01.01.2012 der Fonds „Heimerziehung West“ und am 01.07.2012 der Fonds "Heimerziehung in der DDR" (beide Fonds richteten sich an ehemalige Heimkinder ohne Behinderung, die im Heim Leid und Unrecht erfahren haben) ins Leben gerufen wurde, nahm die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“  am 01.01.2017 ihre Arbeit auf.

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. vom
7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts  während der Unterbringung vorliegt.

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Unterstützungsleistungen gewährt werden und an wen sich Betroffene für die Beantragung wenden müssen.