Bad Wildungen

Name: Frauenberatungsstelle und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt

Str., Nr.: Brunnenstr. 53

PLZ, Ort: 34537 Bad Wildungen

Tel.: 0 56 21 / 9 16 89

Fax: 0 56 21 / 96 57 57

E-Mail: frauenberatung.badwildungen@remove-this.web.de

Internet: -

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

    Ja.

    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

    Seelische Behinderung, körperliche Behinderungen.

 

2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?

    Nein.

    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

    zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos

    holen könnten?

   Ja.

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

    -

    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen

    zugänglichen Räumen anbieten?

    Ja, Fahrstuhl in Bad Wildungen | Außenstelle Korbach hat eine Rampe.

 

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?

    Nein, in der Beratungsstelle Bad Wildungen.

    Im Rathaus in Bad Wildungen (Innenstadt) gibt es ein Behinderten-WC (3 Min. von uns

    entfernt).

   Ja, in der Außenstelle in Korbach.

 

    Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?

    68 cm

    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen 

    kann?

    Nein.

 

6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen

    kann?

    Nein.

    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

    Nein (das nächste wäre Kassel).

 

7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

    Nein.

 

8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der

    Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?

    Ja.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per

    Fingersprache) verständigen kann?

    Nein.

    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

    Nein.

 

10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen

      für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

      - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

        Nein.

     - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

       Nein.

     - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

       Nein.

 

11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung

      anbieten?

      - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung

        und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?

        Nach Absprache.

      - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen

        (Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?

        Ja.

      - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz 

       Ja.

 

12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass

      Frauen mit Behinderung teilnehmen können? 

      Nach Absprache.

 

13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen

      Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

      Ja.

 

14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

      -

Frankfurt Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt

Name: Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt

Str., Nr.: Kasseler Straße 1A

PLZ, Ort: 60486 Frankfurt am Main

Tel.: 069 – 70 94 94

Fax: 069 – 77 71 09 (mit Verweis auf Frauennotruf)

E-Mail: info@remove-this.frauennotruf-frankfurt.de

Internet: www.frauennotruf-frankfurt.de

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

    Ja.

    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

    Sehbehinderte, Gehörlose, Rollstuhlfahrerin, gehbehinderte Frauen, lernbehinderte und 

    geistig behinderte Frauen.

 

2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?

    Nein.

    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

     -

 

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

    zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos

    holen könnten?

    Ja.

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich? 

    Ohne Stufen.

    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen

    zugänglichen Räumen anbieten?

   Ja.

 

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?

    Ja (im Haus).

    Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?

    -

    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen  

    kann? 

    Ja.

 

6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen

    kann?

    Nein.

    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen? 

    Ja.

 

7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

    Nein.

 

8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der

    Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden? 

    Ja.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per

    Fingersprache) verständigen kann?

    Nein.

    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

    Nein.

 

10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen

      für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

      - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

        Nein.

     - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

       Nein.

     - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

       Ja.

 

11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung

      anbieten?

      - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung

        und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?

        -

        - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen

          (Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?

        -

        - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz 

        -

 

12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass

      Frauen mit Behinderung teilnehmen können? 

      Keine Gruppen vorhanden.

 

13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen

      Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

      Ja.

 

14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

-

Frankfurt Beratungs- und Interventionsstelle Verein Frauen helfen Frauen e.V.

Name: Beratungs- und Interventionsstelle Verein Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt/M.

Str., Nr.: Berger Straße 40-42
PLZ, Ort: 60316 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 / 4 89 86 55
Fax:0 69 / 73 99 82 61
E-Mail: info@remove-this.frauenhaus-ffm.de
Internet: www.frauen-helfen-frauen.ffm.de    
https://onlineberatung.frauenhaus-ffm.de

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit
    Behinderungen?

    Ja
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    körperlich, Lernbehinderung, gehörlos  

2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit
    Behinderungen?

    Nein
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für
    Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich
    von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen
    könnten?

    Ja

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für
    Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

    Ohne Stufen

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
    Ja
    Bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine
    Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
    Gebärdensprache verständigen kann?

    Nein
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
    Fachpersonal zurückgreifen?

    Ja
 
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
    Nein

8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern
    dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder
    E-Mail beraten zu werden?

    Ja

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
    Lormen (Verständigung per Fingersprache) verständigen kann?

    Nein
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
    Fachpersonal zurückgreifen?

    Ja

10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie
      nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen mit
      Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit?
      - für blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette

      Nein
      - für sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift
      Nein
      - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte)
        in leichter Sprache

      Ja

11. Können Sie Frauen mit Behinderung, wenn notwendig,
      zusätzliche Unterstützung anbieten? (Zutreffendes bitte
      ankreuzen):

      - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs,
        (für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen
        oder zu Gruppenangeboten)
      - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig
        geworden Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin,
        Gynäkologin usw.)
      - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer
        anderen Assistenz
 
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B.
      Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
      Behinderung teilnehmen können?

      Ja ?    Nein ?    

13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche
      nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin,
      Therapeutin usw.?

      Ja

14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder
      Anmerkungen für uns?
Frauen können über:
      onlineberatung.frauenhaus-ffm.de sich anonym
      und niederschwellig beraten lassen.
      Behindertenparkplätze und ein Aufzug sind vorhanden.
 

Friedberg

Name: Beratungs- und Interventionsstelle für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder

Str., Nr.: Saarstraße 30
PLZ, Ort: 61169 Friedberg

   Tel.: 0 60 31 / 16 67 73
   Fax: 0 60 31 / 6 85 45 30
   E-Mail: info@frauenhaus-wetterau.de
   Internet: www.frauenhaus-wetterau.de

1    Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Körperbehinderung,
Epilepsie, Psychische Erkrankungen.

2    Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
Nein.

3    Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit  Behinderung zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
Ja.

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT
BEHINDERUNG:


4    Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Mit 5 Stufen, Fahrstuhl für Sportrolli Größe vorhanden.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen
zugänglichen Räumen anbieten?
Ja.

5    Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein.

6    Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
Ja.

7    Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.

8    Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Fingersprache) verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.

9    Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichenForm bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Ja.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte)
in leichter Sprache:
Ja.

10    Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs,
(für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder
Gruppenangebote)
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen  
Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)
Ja.
    - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
Ja.

11    Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so  gestaltet, dass Frauen mit Behinderung teilnehmen können?
Ja.

12    Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.

Gross-Gerau

Name: Frauen helfen Frauen e.V.

Str., Nr.: Gernsheimer Str. 56 a

PLZ, Ort: 64521 Gross-Gerau

Tel.: 0 61 52 / 8 00 00

Fax: 0 61 52 / 80 00 – 10

E-Mail: frauenberatung.gg@remove-this.gmx.de

Internet: www.frauenberatung-gg.de

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

    Ja.

    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

    Geistig behindert.

 

2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?

    Nein.

    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,

    sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?

    Ja.

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

    Mit 18 Stufen.

    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen

    anbieten?

    Ja.

 

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?

    Nein.

    Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?

    Davor sind die Stufen 18 cm.

    und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

    Das müsste ausprobiert werden.

 

 

6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

    Nein.

    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

    Nein. Wir würden uns informieren.

 

7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

    Nein.

 

8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess

    ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?

    Nein.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

    verständigen kann?

    Nein.

    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

    Nein, wir würden uns informieren.

 

10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen

      mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

      - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

        Nein.

      - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

        Nein.

     - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

       Nein.

 

11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?

      - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum

        Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?

        In Einzelfällen ja.

     - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,

       Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?

       Ja.

    - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz

      Ja.

 

12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit

      Behinderung teilnehmen können?

     Zum Teil.

 

13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,

      Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

      Ja.

 

14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

       -

Limburg-Lahn

Name: Gegen unseren Willen e.V.

Notruf + Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen

Str., Nr.: Werner-Senger-Str. 19

PLZ, Ort: 65549 Limburg/Lahn

Tel.: 0 64 31 / 9 23 43

Fax: 0 64 31 / 9 23 45

E-Mail: notruf-limburg@remove-this.gmx.de

Internet: www.notruf-limburg.de

 

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

     Ja.

     Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

      - geistige Behinderung-

      - Rollstuhlfahrerinnen

     -- hörgeschädigt.

 

2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?

    Nein.

    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,

    sodass Sie sichvon dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?

Ja.

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für  Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

    Nein.

    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen

    anbieten?

    Ja.

 

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?

     Nein.

     Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum? und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort

     eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

 

6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Ja.

 

7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

     Nein.

 

8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess

     ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?

     Ja.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

     verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Ja.

 

10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen

      mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

      - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

        Nein.

      - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

        Nein.

      - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

        Nein.

 

11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?

       - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum

         Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?

         Ja.

      - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,

        Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?

        Ja.

      - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz

        Ja.

 

12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit

       Behinderung teilnehmen können?

       Nein.

 

13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,

       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.

 

14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

 

Marburg

Name: Frauennotruf Marburg e.V.
Beratung bei Vergewaltigung, Belästigung, Stalking
Str., Nr.: Neue Kasseler Str. 1
PLZ, Ort: 35039 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 2 14 38
Fax: 0 64 21 / 98 36 238
Montag, 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag, 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
E-Mail: mail@frauennotruf-marburg.de
Internet: www.frauennotruf-marburg.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?
     Ja.
     Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
     Blinde und Sehbehinderte Frauen, Frauen mit Körperbehinderungen, Frauen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Einschränkungen, gehörlose und schwerhörige Frauen, Frauen mit psychischen Behinderungen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?
      Ja

     Wenn ja, mit welcher Behinderung?
     Eine Mitarbeiterin mit einer Sehbehinderung
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?
     Ja.

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
    Nein.
    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen anbieten?
Ja. Wir bieten Beratungen im Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) in Marburg an. Entweder nach Terminvereinbarung oder zur offenen Beratungssprechzeit jeden Dienstag von 11:30-13:30 Uhr. Das BiP ist für Rollstuhlfahrerinnen komplett zugänglich.
Außerdem bieten wir mobile Beratung vor Ort an. Das heißt wir treffen uns mit den Frauen an für sie zugänglichen Orten. Diese werden bei der Terminvereinbarung abgesprochen. Das kann zum Beispiel das eigene zu Hause der Frau sein oder ihre Arbeitsstelle oder ein anderer Ort.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
     Nein.
     Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
     85 cm
     und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
     Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?
     Nein.
     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
     Ja. Wir bieten Beratung mit Gebärdensprachdolmetscherinnen an. Wir übernehmen die Kosten für die Dolmetscherin.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
     Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?
     Ja. Wir bieten Beratung über die sichere und verschlüsselte Beratungsplattform aygonet an. Es gibt Email-Beratung und Chat-Beratung.
https://c01.aygonet.org/frauennotruf-marburg/Register
Wir sind auch über Fax und nach Absprache über Messenger-Dienste auf dem Smartphone erreichbar.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache) verständigen kann?
     Nein.
     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?
     Ja. Wir können uns um eine Dolmetscherin kümmern.
 
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
         Ja. Einige Informationsmaterialien gibt es mit Brailleschrift. Ansonsten als barrierefreie Word- und PDF-Dokumente oder als Hörfassung.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Auf Anfrage ist das mit einigen Informationsmaterialien möglich.
      - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:
        Ja.
 11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?
       - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
         Ja.
       - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?
         Ja.
       - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz
         Ja.
 12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit Behinderung teilnehmen können?
       Zum Teil.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin, Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
       Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

 

Offenbach

Name: pro familia e.V.

Beratung bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch (Frauennotruf)

Str., Nr.: Bahnhofstr. 37

PLZ, Ort: 63067 Offenbach am Main

Tel.: 069 / 800 13 13 oder 069 / 81 77 62

Fax: 069 / 82 36 06 31

E-Mail: info@remove-this.frauennotrufe-hessen.de oder profamilia-offenbach@t-online.de

Internet: www.frauennotrufe-hessen.de

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

     Ja.

     Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

     Körperliche (MS, u.a.) + geistige Behinderungen (Down-S.) .

 

2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?

     Nein.

     Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,

     sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?

     Ja.

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

    Ohne Stufen.

    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen

    anbieten?

 

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?

     Nein.

     Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum? - und bietet der Raum so viel Platz, dass sich

     dort eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

     Nein.

 

6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Ja, mit Vorlaufzeit.

 

7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

     Nein.

 

8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess

     ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?

     Ja.

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

     verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Nein.

 

10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen

       mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.

       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

         Nein.

       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

         Ja, sexualpädagog. Material.

 

11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?

       - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum

         Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?

         -

        - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,

          Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?

          Ja.

       - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz

         Ja.

 

12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit

       Behinderung teilnehmen können?

       Haben wir nicht.

 

13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,

       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.

 

14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

       -

Nidda

Name: Frauen-Notruf für den Wetteraukreis

Str., Nr.: Hinter dem Brauhaus 9

PLZ, Ort: 63667 Nidda

Tel.: 0 60 43 / 44 71

Fax: 0 60 43 / 44 73

E-Mail: frauennotruf@remove-this.t-online.de

Internet: www.frauen-notruf-wetterau.de

 

1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit Behinderungen?

    Ja.

    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?

    Rollstuhlfahrerinnen, Frauen mit Gehbehinderung.

 

2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit Behinderungen?

     Nein.

    Wenn ja, mit welcher Behinderung?

 

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zusammen,

    sodass Sie sich von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos holen könnten?

    Ja.

 

FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

 

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

    Nein.

    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen

    anbieten?

    Ja.

 

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?

     Nein.

     Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum? und bietet der Raum so viel Platz, dass sich dort

     eine Rollstuhlfahrerin bewegen kann?

     Nein.

 

6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Gebärdensprache verständigen kann?

     Nein.

    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

    Ja.

 

7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?

     Nein.

 

8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit, sofern dies der Beratungsprozess

     ermöglicht, per Fax oder E-Mail beraten zu werden?

     Ja.

 

 

 

9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch Lormen (Verständigung per Fingersprache)

     verständigen kann?

     Nein.

     Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes Fachpersonal zurückgreifen?

     Nein.

 

10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbehinderten Frauen aushändigen für Frauen

       mit Behinderung in einer für sie zugänglichen Form bereit? Für

       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Nein.

       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:

         Nein.

      - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.

 

11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig zusätzliche Unterstützung anbieten?

       - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum

         Besuch Ihrer Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?

         Ja.

      - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig gewordenen Einrichtungen (Polizei,

         Rechtsanwältin, GynäkologIn usw.)?

         Ja.

       - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach einer anderen Assistenz

         Nein.

 

12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstverteidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit

       Behinderung teilnehmen können?

       Zum Teil ja und zwar wenn wir andere Räume benutzen.

 

13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,

       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.

 

14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder Anmerkungen für uns?

       -